Kontakt DEVK-Zentrale, Vertreter im AVV, Öffentlichkeitsarbeit/Mitgliederwerbung
Mitglied im ISV werden
Um Mitglied in der ISV zu werden, gehen Sie bitte nach dem folgenden Schema vor:
- PDF-Beitrittserklärung öffnen
- ausfüllen
- ausdrucken
- unterschreiben und per E-Mail an:
ISV-Bundesvorstand - E-Mail: Vorstand@isv-devk.de
Formular zum Beitritt zur Interessengemeinschaft selbstständiger Versicherungskaufleute der DEVK-Versicherungen (ISV DEVK e.V.) e.V:
- Beitrittserklärung
Sie können das Formular als PDF-Datei herunterladen und anschließend ausfüllen
Beitrittserklärung
Formen der Mitgliedschaft:
- Normalmitgliedschaft
Beitrittserklärung zur Interessengemeinschaft selbstständiger Versicherungskaufleute der DEVK-Versicherungen (ISV DEVK e.V.) e.V gemäß § 84 HGB (alle selbstständigen hauptberuflichen Vertriebspartner der DEVK).
Der Beitrag beträgt im Geschäftsjahr (Kalenderjahr) z. Zt.:
- 125 Euro für Agenturvertreter (auch VTM, NAV)
- 250 Euro für Agenturleiter bis 1,5 Mio. Euro SHUR-Bestand (netto)
- 500 Euro für Agenturleiter:- ab 1,5 Mio. Euro SHUR-Bestand (netto)
- juristische Personen (z. Bsp. GmbH)
- Gebietsdirektoren (bzw. vergleichbare Titel
- Mitgliedschaft als Fördermitglied (auch AL-ANG)
Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die nicht nach § 3.1 der Satzung aufgenommen werden kann. Fördermitglieder unterstützen finanziell den Vereinszweck. Ein Stimmrecht, wie auch das Ausüben von Ämtern, steht den Fördermitgliedern nicht zu.
Der Beitrag beträgt im Geschäftsjahr (Kalenderjahr) z. Zt. 50 Euro.
Die ISV der DEVK e.V. vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den DEVK-Versicherungen
Wir fördern und optimieren die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern.
Vorteile einer Mitgliedschaft
- Verbesserung der Vertragsbedingungen und Sicherung der Vergütung
- Unterstützung durch Rahmenverträge
- Vorträge und Seminare, um das fachliche Wissen unserer Mitglieder zu vertiefen
- Abstimmung mit der DEVK, z. B. Provisionsregelungen oder Berechnung des Ausgleichsanspruches
- Regelmäßige E-Mail-Newsletter mit wichtigen Informationen aus der Szene
- Aktiver Austausch in Berufsangelegenheiten
Über die ISV der DEVK e.V.
...Die ISV ist die Interessenvertretung und kollegiale Vereinigung aller selbständigen Vertreter, die DEVK-Produkte vermarkten.
Die Gründung des Vereins erfolgte am 11.09.1993 in Neu-Isenburg. Die ISV bildet das Bindeglied zwischen den Vermittlern einerseits und der Zentrale sowie den DEVK Regionaldirektionen anderseits.
Durch enge, überregionale Kontakte zu anderen Vereinigungen, z.B. dem BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.) und dem AVV (Arbeitskreis Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e. V.) verfügen wir ständig über aktuelle Informationen unserer Branche, welche wir unseren Mitgliedern zugänglich machen.
Sie werden sehen, es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der ISV.
Ziele und Erfolge
Ziel
...des Vereins ist es, die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern zu fördern und zu optimieren, aber insbesondere, die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber den DEVK-Versicherungen zu vertreten.
Wichtige Punkte für uns sind z.B.:
- Verbesserung der Vertragsbedingungen und Sicherung der Vergütung
- Unterstützung durch Rahmenverträge
- Vorträge und Seminare, um das fachliche Wissen unserer Mitglieder zu vertiefen
- Abstimmung mit der DEVK, z. B. Provisionsregelungen oder Berechnung des Ausgleichsanspruches
- Regelmässige E-Mail-Newsletter mit wichtigen Informationen aus der Szene
- Aktiver Austausch in Berufsangelegenheiten
Erfolge
...können sich sehen lassen. Ein Auszug der Erfolge der ISV belegt: Wir haben viel erreicht, haben aber auch noch viel Arbeit vor uns.
- Anrechnung DEVK-S-Produktion
- Auflösung R- und Z-Kunden in den Agenturen
- Schadenregulierungsvergütung
- Neue Umdeckungsrichtlinie Leben
- Rahmenvereinbarung Akquisedaten
- Einführung einer Unternehmeserklärung
- Anrechnung von AL-ANG auch im AM09
- Günstigerprüfung durch den den Personenversicherungsfaktor im AM09 und AM16
Geschäftsstelle
ISV DEVK e. V.
An der Schanz 2
50735 Köln
Tel.: 0221 6 777 50-0
Fax: 0221 6 777 50-50
E-Mail: vorstand@isv-devk.de
Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:
Herr Uwe Bläsing
- Vorstandsvorsitzender
Ihre Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:
Britta Nickel
- Vorstandsassistentin -
Der Vorstand
Uwe Bläsing
50735 Köln
An der Schanz 2
DEVK-Mitarbeiter seit: 1989
Email: uwe.blaesing@isv-devk.de
Telefon: 0221/677750-55
Telefax: 0221/677750-5055
Ich bin ein DEVK-Kind der ersten Stunde, denn im Jahr 1989 begann ich meine Ausbildung als Versicherungskaufmann bei der DEVK Regionaldirektion Berlin. Nach erfolgreichem Abschluß begann meine selbständige Außendiensttätigkeit im Februar 1992 bei der DEVK. Im Jahre 1995 eröffnete ich mein erstes Büro, im Juli 1997 begann mein erster Agenturvertrag. Anschließend folgten Büroumzug, Mitarbeitergewinnung und Bestandsausbau. Zur Zeit arbeite ich mit 3 Agenturvertretern gemeinsam in meinem Büro. In 2001 habe ich noch die Zusatzqualifikation Bausparen und Investment erworben.
Parallel bin ich seit 1993 in der ISV der DEVK organisiert und war zuerst auf regionaler Ebene aktiv und bin seit November 2002 in den ISV-Bundesvorstand gewählt worden.
Kersten Lorenz
04824 Beucha
Lindenring 39
DEVK-Mitarbeiter seit: 1990
Email: kersten.lorenz@isv-devk.de
Telefon: 0341/6897715
Telefax: 03429277653
Verbindung Amtsgericht und BVK, Vertreter im AVV, Vereins- und Handelsvertreterrecht, Ansprechpartner ÖRAG-Handelsvertreter-RS
Am 24.12.1962 wurde ich in Leipzig geboren, inzwischen verheiratet und zwei Kinder. Nach der Schulausbildung lernte ich Elektromonteur. In diesem Beruf arbeitete ich bis 1991. Zwischenzeitlich nahm ich ab dem 01.10.1990 eine nebenberufliche Tätigkeit für die DEVK auf. Diese wurde dann seit dem 01.07.1991 zur hauptberuflichen Tätigkeit. Im Jahr 1992 wurde die Tätigkeit dann im Rahmen einer Beratungsstelle in Leipzig ausgeweitet, diese wurde 1997 in eine Agentur umgewandelt. Ein Umzug in neue Büroräume im Jahr 2001 schaffte mehr Platz und ein besseres Umfeld für uns und die Kunden. In der Agentur arbeiten derzeit 1 Innendienstkraft und zwei weitere Agenturvertreter im Aussendienst. Für die ISV bin ich seit 1993 im Vorstand tätig.
Martin Wirth
56414 Wallmerod
Frankfurter Str. 26
DEVK-Mitarbeiter seit: 10/2006
Email: martin.wirth@isv-devk.de
Telefon: 06435/909500
Telefax: 06435/9095015
Ich bin am 21.11.1971 geboren und wohne mit meiner Freundin und ihren 2 Kindern in Wirges, einer Kleinstadt im Westerwald. Seit dem 01.10.2006 betreibe ich eine DEVK-Agentur. Zum 01.01.2014 wurde daraus eine Gebietsdirektion mit 2 Beratungsstellen. Mein Team besteht aus 10 Mitarbeitern im Innen- und Außendienst. Wir gehören zur Regionaldirektion Mainz.
Seit 2012 unterstütze ich die ISV als Partner des Vorstandes und bin jetzt - 2015 - in den Vorstand berufen worden.
Oliver Hesse
37081 Göttingen
Maschmühlenweg 81
DEVK-Mitarbeiter seit: 2001
Email: oliver.hesse@isv-devk.de
Telefon: 0221/677750-10
Telefax: 0221/677750-5010
Pflege des ISV-Internetauftritts, Beratung EDV/Technik, E-Mailversand, Kontakt zur Zentrale und Teilnehmer diverser Arbeitskreisen, Kassenführung, Zeitungsredaktion.
Ich bin am 13. April 1982 geboren.
Verheiratet, keine Kinder.
Nach meinem Realschulabschluss begann ich 1998 eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann in der DEVK Generalagentur meines Vaters, ich bestand 2001 erfolgreich die Prüfung und wurde am 1. Juli 2001 bei der DEVK im Außendienst angestellt (Versicherungsinspektor). Nach dem Tod meines Vaters im November 2002 übernahm ich die Agentur in Göttingen und machte mich am 1. Januar 2003 bei der DEVK selbständig.
Zur Zeit beschäftige ich zwei Innendienstmitarbeiterinnen an einem neuen Standort in Göttingen.
Seit 2002 bin ich im ISV aktiv, zuerst als Partner des Vorstands und im Jahr 2005 bin ich in den Vorstand gewählt worden.
Michael Kowol
67063 Ludwigshafen
Gräfenaustr. 69
Email: m.kowol@isv-devk.de
Telefon: 0174 6666447
Manuel Brühn
12047 Berlin
Pannierstr. 4
Email: manuel.bruehn@isv-devk.de
Telefon: 030/6134645
Telefax: 030/6134655
Britta Nickel
50735 Köln
An der Schanz 2
Email: britta.nickel@isv-devk.de
Telefon: 0221/677750-0
Telefax: 0221/677750-50
Vereinsorganisation und -verwaltung
Die Partner des Vorstandes
Hermes Nickel
Alexandra Todzi
42327 Wuppertal
Sonnborner Str. 71-73
DEVK-Mitarbeiter seit: 01.08.1989
Email: Alexandra.Todzi@isv-devk.de
Telefon: 0202/42920600
Telefax: 0202/42920606
Ich bin am 09.01.1969 in Köln geboren. Nach dem Abitur bin ich nach Essen gezogen
und habe dort bei der DEVK meine Ausbildung zur Versicherungskauffrau gemacht und
bis 1999 im Vertriebsservice gearbeitet. Dann wechselte ich zur RD Wuppertal als
Vertriebsassistentin. Da ich schon immer sehr gerne im Außendienst gearbeitet habe, bin ich seit 2009 als Agenturleiterin in Wuppertal tätig und seitdem auch Mitglied in der ISV.
Ich leite eine Agentur mit 2 Agenturvertretern und einer Vollzeitangestellten. Von 2013 bis 2016 war ich stellvertretende Beirätin in Wuppertal, seit 2016 bin ich Beirätin der RD Wuppertal.
Seit dem 30.09.2016 bin ich Partnerin des Vorstands.
Thorsten Strauch
56414 Wallmerod
Frankfurter Str. 26
DEVK-Mitarbeiter seit: 06.04.2010
Email: thorsten.strauch@isv-devk.de
Telefon: 06435/909500
Heiko Noll
34117 Kassel
Grüner Weg 2A
Email: heiko.noll@isv-devk.de
Telefon: 0561/7205107
Daniela Kölbel
95444 Bayreuth
Hohenzollernring 69
Email: Daniela.Koelbel@isv-devk.de
Telefon: 0921/8009040
Beiräte
Auf dieser Seite stellen wir Euch immer eine aktuelle Liste (als PDF-Download) unserer Beiräte zur Verfügung.Beiratsliste
Ehrenmitglieder
und Rahmenverträge
Heinz Kutt
Kontaktdaten
Kriegsstr. 5
76761 Karlsruhe
Telefon: 0721/377095
Fax: 0721/377096
Heinz Ulrich
Alois Speckbacher
Wolfgang Krause
Wilhelm Hülsmann
Informationen
Die ISV trauert um Wilhelm Hülsmann, dem Vorstandsvorsitzenden der DEVK.
Er ist plötzlich und völlig unerwartet im Alter von 54 Jahren verstorben.
Fast 21 Jahre hat Wilhelm Hülsmann seine Schaffenskraft, sein Wissen und
sein Können in den Dienst der DEVK gestellt.
Peter Voges
Werner Giese
Ciro Izzo
Satzung
Präambel:
Alle in der Satzung verwendeten Formulierungen gelten uneingeschränkt für alle Geschlechter. Zur besseren Übersichtlichkeit wird die männliche Variante gewählt.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen "Interessengemeinschaft selbstständiger Versicherungskaufleute der DEVK-Versicherungen (ISV DEVK e.V.) e.V"
Der Verein hat seinen Sitz in Köln. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
- Der Verein nimmt als Berufsverband die berufständischen Interessen der selbständigen Vermittler der DEVK Versicherungen wahr.
- Der Verein dient:
- Der Erörterung aller die Mitglieder betreffenden, berufständischen Probleme und Interessen
- Der Herstellung, Förderung und Stärkung der kollegialen Zusammenarbeit sowie dem Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern
- Als Bindeglied zwischen Vertreterschaft und den DEVK Gesellschaften
- Dem Kontakt und engen Zusammenarbeit mit weiteren berufständischen Verbänden und Vereinigungen (insbesondere BVK und AVV) sowie kollegialen Vereinigungen anderer Gesellschaften - Die ISV verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen und verwendet etwaige Überschüsse ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken.
§ 3 Mitgliedschaft
- 1.1 Aktives Mitglied kann jeder selbstständige Vermittler - natürliche oder juristische Personen - der DEVK Versicherungen werden, sowie die selbstständigen Vertragspartner der Vermittler. Die Anmeldung ist in Textform an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet.
1.2 Passives Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die nicht nach § 3 Pkt. 1.1 aufgenommen werden kann. Passive Mitglieder sind insbesondere: Fördermitglieder und ehemalige aktive Mitglieder im Ruhestand. Sie unterstützen finanziell den Vereinszweck. - Stimmrechte als auch das Ausüben von Ämtern im Verein, sowie die Teilnahme an Mitgliederversammlungen, bleiben ausschließlich den aktiven Mitgliedern gemäß §3 Pkt. 1.1 vorbehalten.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Aufgabe der Vertretung bzw. Beendigung des Vertreter-Vertrages, Kündigung oder Ausschluss. Mitglieder, die in den Ruhestand treten, als auch Ehrenmitglieder des Vereins können Mitglied bleiben.
- Die Mitteilung über die Beendigung der Mitgliedschaft ist in Textform an den Vorstand zu richten. Eine Kündigung kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer Frist von drei Monaten erfolgen. Die Mitteilung incl. Nachweis über die Aufgabe der Vertretung/Beendigung des Vertretervertrages hat mit einer Frist von 4 Wochen zum Tag des Ausscheidens zu erfolgen.
- Den Ausschluss eines Mitglieds kann der Vorstand nach Anhörung des Mitglieds mit sofortiger Wirkung beschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. Bsp. grober Verstoß gegen die Interessen des Vereins). Die Mitgliedschaft ruht bis zur Entscheidung durch die nächste Mitgliederversammlung, die über den Ausschluss beschließt.
Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss sofort und ohne Entscheidung der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist und seit Absendung des zweiten Mahnschreibens mehr als zwei Monate vergangen sind. Der Ausschluss ist dem Mitglied in Textform mitzuteilen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins nach Kräften zu fördern.
- Jedes Mitglied kann den Verein in Angelegenheiten in Anspruch nehmen, die von allgemeinem Interesse sind. Persönliche Probleme zwischen den Mitgliedern, bzw. dem Mitglied und den DEVK Gesellschaften sollten unter diesen geregelt werden. Wird keine Übereinstimmung erzielt, so kann der Verein um Vermittlung ersucht werden.
- Sofern nicht abweichende Regelungen laut Satzung/im konkreten Fall vorgesehen sind, kann jeder Schriftverkehr des Vereins auch in Textform (z.Bsp. E-Mail) erfolgen. Jede Postzustellung an die dem Verein zuletzt bekannt gegebene Postanschrift oder elektronische Anschrift des Mitgliedes gilt als wirksame Zustellung
§ 5 Beitrag und Vereinsvermögen
- Die dem Zweck des Vereins dienenden Ausgaben werden durch die Beiträge und eventuelle Umlagen der Mitglieder gedeckt. Alle Beiträge, sonstige Einnahmen und Mittel des Vereins dürfen ausschließlich nur zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet werden.
- Von den Mitgliedern wird ein jährlicher Beitrag erhoben. dessen Höhe von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Die Höhe des Beitrages wird durch die Beitragsordnung geregelt. Der Beitrag ist zum 1. Januar des Jahres fällig.
- Zur Deckung eines größeren Finanzbedarfes des Vereins, der mit Mitgliedsbeiträgen nicht erfüllt werden kann, können die benötigten Gelder im Umlageverfahren erhoben werden. Eine Umlage darf das Zweifache des Mitgliedsbeitrages nicht übersteigen und bedarf einer besonderen Beschlussfassung durch die Mitglieder.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft oder nicht fristgemäßer Mitteilung nach § 3 Pkt. 4 besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags oder einer Umlage.
- Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben begünstigt werden bzw. die Geschäftsführung des Vereins belasten.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) der Beirat
c) die Mitgliederversammlung
Auf Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.
Die Mitgliederversammlung wählt 2 Kassenprüfer für den Zeitraum von zwei Jahren.
§ 7 Der Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
a) dem Vorstandsvorsitzenden
b) dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Schatzmeister
e) und 2 Beisitzern - Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl des Vorstandes im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Neuwahl zu bestellen.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Alle Vorstandsmitglieder sind hierbei gleichberechtigt. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Über die Beschlüsse des Vorstands sind Niederschriften zu fertigen und vom Leiter der Sitzung und vom Protokollführer zu unterschreiben.
- Vorstandstagungen bedürfen keiner Einladungsfrist.
- Der Vorstand kann bei Bedarf aus verwaltungsorganisatorischen Gründen die Einstellung eines Geschäftsführers bzw. weiterer Mitarbeiter beschließen. Den Vorstandsmitgliedern kann unter Beachtung des Vereinshaushaltes und der Vereinsfinanzplanung eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit gewährt werden.
- Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben sowie alle die Aufgaben, die nicht durch Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
⦁ die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Geschäftsführung des Vereins nach der Vereinssatzung,
⦁ die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, die Leitung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter,
⦁ Vorschläge zur Festsetzung der Höhe und Fälligkeit von Beiträgen, Gebühren und Umlagen,
⦁ Vorschläge zur Wahl der Kassenprüfer.
§ 8 Der Beirat
- Der Beirat besteht aus:
a) dem Beiratsvorsitzenden
b) dem stellvertretenden Beiratsvorsitzenden
c) den RD-Sprechern
d) den stellvertretenden RS-Sprechern - Aufgabe des Beirats ist die Unterstützung des Vorstandes in allen Fragen seiner Tätigkeit sowie die Unterstützung der Mitglieder in der jeweiligen RD. Ebenso führen die RD-Sprecher mindestens einmal jährlich regionale Mitgliederversammlungen in der jeweiligen RD durch.
- Die RD-Sprecher werden von den Mitgliedern der jeweiligen RD mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf die Dauer von drei Jahren gewählt, sie bleiben bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Die Stellvertreter (RD-Sprecher) werden vom jeweiligen RD-Sprecher berufen. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines RD-Sprechers hat der Vorstand das Recht, ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Neuwahl zu bestellen.
- Der Beiratsvorsitzende als auch dessen Stellvertreter werden von den Beiräten aus deren Kreis mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Beiratsvorsitzenden oder seines Stellvertreters haben die Beiräte das Recht, ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Neuwahl zu bestellen Der Beiratsvorsitzende bzw. sein Stellvertreter nehmen regelmäßig an den Vorstandstagungen teil und besitzen dort ein Stimmrecht.
- Beiratsmitglieder können ebenso Vorstandsmitglied gemäß §7 sein.
- Der Beirat wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich zu gemeinsamen Sitzungen einberufen. Unter Beachtung des Vereinshaushaltes oder aus organisatorischen Gründen kann der Vorstand die Teilnahme auf 3 Beiräte je RD begrenzen.
- Die Einberufungsfrist einer Beiratstagung beträgt mindestens 14 Tage.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
- Einmal jährlich ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
- Die Mitgliederversammlung kann in Präsenz, online oder hybrid durchgeführt werden. Der Vorstand hat eine entsprechende Durchführung technisch abgesichert vorzubereiten.
- Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit diese nicht dem Vorstand obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten
⦁ Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes,
⦁ Entlastung des Vorstandes,
⦁ Wahl der Mitglieder des Vorstandes, der Kassenprüfer gemäß dieser Satzung,
⦁ Änderung der Satzung
⦁ Erlass, Änderung und Aufhebung von Ordnungen,
⦁ Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder,
⦁ Auflösung des Vereins. - Die Einberufungsfrist beträgt mindestens 30 Tage. Mit der Einberufung ist die Tagesordnung bekannt zu geben. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform (z Bsp. auch per E-Mail). Für die Fristeinhaltung ist es ausreichend, wenn zu den genannten Terminen die genannten Mitteilungen bzw. Einladungen verschickt werden.
- Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung müssen spätestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin in Textform beim Vorstand eingereicht werden.
- Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder dies unter Angabe der Gründe und des Zwecks in Textform verlangt. Diese Einberufung hat unter Bekanntgabe der Tagesordnung und des Gegenstandes in Textform mit einer Frist von mindestens 10 Tagen zu erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Für einen Beschluss über Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Stimmberechtigt sind nur anwesende aktive Mitglieder.
- Im Rahmen einer Mitgliederversammlung können ad hoc sowohl Vorstands- als auch Beiratstagungen einberufen werden.
- Der Versammlungsleiter wird durch die Geschäftsordnung bestimmt.
- Im Rahmen einer Mitgliederversammlung können ad hoc sowohl Vorstands- als auch Beiratstagungen einberufen werden.
§ 10 Ordnungen im Verein
- Der Verein gibt sich zur Regelung der internen Abläufe des Vereinslebens Vereinsordnungen.
- Vereinsordnungen bestehen für folgende Bereiche und Aufgabengebiete:
- Geschäftsordnung (Durchführung von Tagungen)
- Wahlordnung (Durchführung von Vorstandswahlen)
- Beitragsordnung (Regelung der Mitgliedsbeiträge)
- Ehrenordnung (Ehrungen im Verein) - Für den Erlass, Änderung und Aufhebung einer Vereinsordnung ist die Mitgliederversammlung gemäß §9 zuständig.
- Abweichend davon können bei Bedarf die Organe gemäß §7 und §8 weitere Ordnungen für sich erlassen, diese treten mit Beschluss des zuständigen Organs in Kraft.
§ 11 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
- Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller aktiven Mitglieder erschienen ist. Sollte eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben sein, so ist innerhalb von vier Wochen eine erneute Versammlung einzuberufen. Diese Versammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen aktiven Mitglieder beschlussfähig.
- Das zum Zeitpunkt der Auflösung vorhandene Vereinsvermögen wird bei der Auflösung liquidiert und der Erlös den bei der Auflösung vorhandenen Mitgliedern zu gleichen Teilen zugeführt.
- Im Falle der Auflösung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Vereinsmitglieder zu Liquidatoren.
Köln, den 21.10.2022
Geschäftsordnung
Geschäftsordnung für ISV-Mitgliederversammlungen/Tagungen
Präambel:
Alle in der Ordnung verwendeten Formulierungen gelten uneingeschränkt für alle Geschlechter. Zur besseren Übersichtlichkeit wird die männliche Variante gewählt.
§ 1 Grundsätze
- Die Versammlungen/Tagungen der ISV werden nach dieser Geschäftsordnung durchgeführt.
- Die Eröffnung der Versammlungen/Tagungen erfolgt durch den jeweiligen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter des jeweiligen ISV-Organs.
- Vom Eröffnenden kann ein anderes ISV-Mitglied als Versammlungsleiter vorgeschlagen werden, welches von der Versammlung zu bestätigen ist.
- Versammlungen/Tagungen können in Präsenz, online oder hybrid durchgeführt werden.
§ 2 Tagungsleitung
- Zu Beginn der Versammlung ist vom Versammlungsleiter die ordnungsgemäße Einberufung der Versammlung festzustellen. Als ordnungsgemäß ist anzusehen, wenn die Einberufung gemäß der Satzung erfolgte.
- Anschließend hat der Versammlungsleiter die Tagesordnung bestätigen zu lassen bzw. eine Beschlussfassung über Änderungen herbeizuführen. Bei Bedarf lässt der Versammlungsleiter erforderliche Kommissionen (z. Bsp. Wahlvorstand) wählen.
- Der Wahlvorstand arbeitet nach der Wahlordnung.
§ 3 Tagungsablauf
- Die Mitgliederversammlung ist gemäß Tagesordnung zu leiten. Zu jedem Tagesordnungspunkt spricht zuerst der Referent bzw. der Antragsteller zur Begründung seines Antrages. Anschließend findet die Diskussion/Aussprache statt.
- Die Mitgliederversammlung kann die Redezeit zu den Tagesordnungspunkten auf eine bestimmte Dauer begrenzen.
- Wortmeldungen erfolgen durch Handzeichen. Vom Versammlungsleiter werden die Wortmeldungen der Reihenfolge nach aufgerufen. Bei Bedarf kann der Versammlungsleiter die Redezeiten zeitlich begrenzen.
§ 4 Abstimmung/Beschlussfassung
- Abstimmungen bzw. Beschlussfassungen erfolgen grundsätzlich per Handzeichen. Eine geheime Abstimmung/Beschlussfassung ist durchzuführen, wenn die Mehrheit es verlangt.
- Bei Abstimmungen/Beschlussfassungen genügt die einfache Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen, sofern in der Satzung keine abweichende Regelung festgelegt ist.
- Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
- Nach erfolgter Abstimmung/Beschlussfassung gibt der Versammlungsleiter das Ergebnis bekannt.
§ 5 Ordnungsmaßnahmen des Leiters
- Der Versammlungsleiter kann Redner, wenn sie vom Versammlungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen, im Wiederholungsfall das Wort entziehen.
- Der Versammlungsleiter kann jeden Teilnehmer, der die Mitgliederversammlung stört, auch unter Namensnennung, zur Ordnung rufen, ggf. des Raumes verweisen.
§ 6 Protokoll
- Über die Versammlung ist vom Schriftführer oder eine von ihm beauftragte Person Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. Das Protokoll ist zur darauffolgenden Versammlung auf Realisierung der gefassten Beschlüsse und Aktivitäten zu kontrollieren.
Köln, den 21.10.2022
Beitragsordnung
Auf der Grundlage von § 5 Pkt. 1 unserer Satzung hat die Mitgliederversammlung am 21.10.2022 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Präambel:
Alle in der Ordnung verwendeten Formulierungen gelten uneingeschränkt für alle Geschlechter. Zur besseren Übersichtlichkeit wird die männliche Variante gewählt
Beitragsgruppe | Mitgliedschaft | Beitragshöhe (jährlich) |
1 | Aktive Mitglieder:
|
500,- € |
2 | Aktive Mitglieder - Agenturleiter bis 1,5 Mio. € SHUR-Bestand (netto) (Agenturgesamtbestand inkl. Teilbestände) |
250,- € |
3 | Aktive Mitglieder - Agenturvertreter, nebenberufliche AV (NAV), VTM | 125,- € |
4 | Passive Mitglieder: Mitglieder im Ruhestand (ehem. aktive Mitglieder) | 50,- € |
5 | Passive Mitglieder: Fördermitglieder (u. a. AL-ANG, Angestellte ID/AD des AL) | 50,- € |
6 |
Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag Ausnahmen über die Fälligkeit, Stundung oder Erlass des Beitrages beschließen (z. Bsp. lange Krankheit).
Bei einem Beitritt eines Mitgliedes im laufenden Kalenderjahr wird der Beitrag anteilig erhoben. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende und dem Vorstand bekannte Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Vorstand keine entsprechende Mitteilung vorliegt (§ 3 Satzung), die einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Beitrag zu entrichten. Die Fälligkeit und Rückerstattungen der Beiträge richten sich nach § 5 der Satzung.
Wird eine vorgelegte Lastschrift für Mitgliedsbeiträge oder andere Beiträge (z. Bsp. Rahmenverträge) ohne Verschulden des Vereins durch die Hausbank zurückbelastet (z. Bsp.: nicht gemeldete Änderungen der Bankverbindung; Nichteinlösung mangels Deckung; unbegründeter Widerspruch usw.), fällt für die erneute Abbuchung neben der von der ISV an die Bank zu entrichtenden Gebühren eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 10,- € für jeden weiteren Abbuchungsvorgang/Rechnungslegung an.
Ebenso wird bei verspäteter Zahlung des Mitgliedsbeitrages per Rechnung eine Bearbeitungspauschale von 10,- € für jeden weiteren Schriftwechsel/Mahnung erhoben.
Diese Beitragsordnung hat bis zu einem neuen Beschluss der Mitgliederversammlung Gültigkeit.
Köln, den 21.10.2022