Beitragsordnung
Auf der Grundlage von § 5 Pkt. 1 unserer Satzung hat die Mitgliederversammlung am 21.10.2022 folgende Beitragsordnung beschlossen:
Präambel:
Alle in der Ordnung verwendeten Formulierungen gelten uneingeschränkt für alle Geschlechter. Zur besseren Übersichtlichkeit wird die männliche Variante gewählt
Beitragsgruppe | Mitgliedschaft | Beitragshöhe (jährlich) |
1 | Aktive Mitglieder:
|
500,- € |
2 | Aktive Mitglieder - Agenturleiter bis 1,5 Mio. € SHUR-Bestand (netto) (Agenturgesamtbestand inkl. Teilbestände) |
250,- € |
3 | Aktive Mitglieder - Agenturvertreter, nebenberufliche AV (NAV), VTM | 125,- € |
4 | Passive Mitglieder: Mitglieder im Ruhestand (ehem. aktive Mitglieder) | 50,- € |
5 | Passive Mitglieder: Fördermitglieder (u. a. AL-ANG, Angestellte ID/AD des AL) | 50,- € |
6 |
Ehrenmitglieder |
beitragsfrei |
In besonderen Fällen kann der Vorstand auf Antrag Ausnahmen über die Fälligkeit, Stundung oder Erlass des Beitrages beschließen (z. Bsp. lange Krankheit).
Bei einem Beitritt eines Mitgliedes im laufenden Kalenderjahr wird der Beitrag anteilig erhoben. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende und dem Vorstand bekannte Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Vorstand keine entsprechende Mitteilung vorliegt (§ 3 Satzung), die einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Beitrag zu entrichten. Die Fälligkeit und Rückerstattungen der Beiträge richten sich nach § 5 der Satzung.
Wird eine vorgelegte Lastschrift für Mitgliedsbeiträge oder andere Beiträge (z. Bsp. Rahmenverträge) ohne Verschulden des Vereins durch die Hausbank zurückbelastet (z. Bsp.: nicht gemeldete Änderungen der Bankverbindung; Nichteinlösung mangels Deckung; unbegründeter Widerspruch usw.), fällt für die erneute Abbuchung neben der von der ISV an die Bank zu entrichtenden Gebühren eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 10,- € für jeden weiteren Abbuchungsvorgang/Rechnungslegung an.
Ebenso wird bei verspäteter Zahlung des Mitgliedsbeitrages per Rechnung eine Bearbeitungspauschale von 10,- € für jeden weiteren Schriftwechsel/Mahnung erhoben.
Diese Beitragsordnung hat bis zu einem neuen Beschluss der Mitgliederversammlung Gültigkeit.
Köln, den 21.10.2022