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Ehrenordnung

Ehrenordnung

Auf Grundlage des § 10 der Satzung hat die Mitgliederversammlung am 21.10.2022 folgende Ehrenordnung beschlossen:

Präambel:
Alle in der Ordnung verwendeten Formulierungen gelten uneingeschränkt für alle Geschlechter. Zur besseren Übersichtlichkeit wird die männliche Variante gewählt
 

§ 1 Ehrungen des Vereins

  1. Die ISV DEVK e. V. ehrt Personen, die sich um den Verein und dessen Belange besonders verdient gemacht haben.
  2. Die ISV DEVK e. V. verleiht folgende Ehrungen:
    a) Ehrenmitgliedschaft; Ehrenbeirat; Ehrenvorstand; Ehrenvorstandsvorsitzender
    ⦁    Diesen Ehrungen wird eine beitragsfreie Mitgliedschaft gewährt
    b) Urkunde für langjährige Mitgliedschaft 

 

§ 2 Verleihung von Ehrungen

  1. Ehrungen können verliehen werden, wenn sich betreffende Person in überragender Weise in einer konkreten Funktion oder Tätigkeit den Verein gefördert und unterstützt haben. Die "Urkunde für langjährige Mitglieder" wird nach 25-jähriger, ununterbrochener Mitgliedschaft verliehen.
  2. Die "Ehrenmitgliedschaft" des Vereins kann an Mitglieder und Nichtmitglieder verliehen werden.
  3. "Ehrenbeirat" kann an Beiräte des Vereins verliehen werden.
  4. "Ehrenvorstand" kann an Vorstände des Vereins verliehen werden.
  5. "Ehrenvorstandsvorsitzender" kann an Vorstandsvorsitzende des Vereins verliehen werden.

 

§ 3 Verfahren der Ehrung

  1. Über die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften gemäß §2 Pkt. 2-5 entscheidet der Vorstand.
  2. Vorschläge zu Ehrungen gemäß §2 Pkt. 2-5 können sowohl von den Mitgliedern als auch vom Vorstand gemacht werden.

 

§ 4 Widerruf von Ehrungen

  1. Die Ehrungen und Auszeichnungen des Vereins nach dieser Ehrenordnung können jederzeit widerrufen werden, wenn sich die betroffene Person vereinsschädlich, bzw. als unwürdig für den Behalt der Ehrung erwiesen hat.
  2. Über den Widerruf der Ehrung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstands. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung ist abschließend.
  3. Dem Betroffenen ist vor Entscheidung durch den Vorstand schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (rechtliches Gehör).

 

Köln, 21.10.2022

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