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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung für ISV-Mitgliederversammlungen/Tagungen

 

Präambel:
Alle in der Ordnung verwendeten Formulierungen gelten uneingeschränkt für alle Geschlechter. Zur besseren Übersichtlichkeit wird die männliche Variante gewählt.

 

§ 1 Grundsätze

  1. Die Versammlungen/Tagungen der ISV werden nach dieser Geschäftsordnung durchgeführt.
  2. Die Eröffnung der Versammlungen/Tagungen erfolgt durch den jeweiligen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter des jeweiligen ISV-Organs.
  3. Vom Eröffnenden kann ein anderes ISV-Mitglied als Versammlungsleiter vorgeschlagen werden, welches von der Versammlung zu bestätigen ist.
  4. Versammlungen/Tagungen können in Präsenz, online oder hybrid durchgeführt werden.

 

§ 2 Tagungsleitung

  1. Zu Beginn der Versammlung ist vom Versammlungsleiter die ordnungsgemäße Einberufung der Versammlung festzustellen. Als ordnungsgemäß ist anzusehen, wenn die Einberufung gemäß der Satzung erfolgte.
  2. Anschließend hat der Versammlungsleiter die Tagesordnung bestätigen zu lassen bzw. eine Beschlussfassung über Änderungen herbeizuführen. Bei Bedarf lässt der Versammlungsleiter erforderliche Kommissionen (z. Bsp. Wahlvorstand) wählen.
  3. Der Wahlvorstand arbeitet nach der Wahlordnung.

 

§ 3 Tagungsablauf

  1. Die Mitgliederversammlung ist gemäß Tagesordnung zu leiten. Zu jedem Tagesordnungspunkt spricht zuerst der Referent bzw. der Antragsteller zur Begründung seines Antrages. Anschließend findet die Diskussion/Aussprache statt.
  2. Die Mitgliederversammlung kann die Redezeit zu den Tagesordnungspunkten auf eine bestimmte Dauer begrenzen.
  3. Wortmeldungen erfolgen durch Handzeichen. Vom Versammlungsleiter werden die Wortmeldungen der Reihenfolge nach aufgerufen. Bei Bedarf kann der Versammlungsleiter die Redezeiten zeitlich begrenzen.

 

§ 4 Abstimmung/Beschlussfassung

  1. Abstimmungen bzw. Beschlussfassungen erfolgen grundsätzlich per Handzeichen. Eine geheime Abstimmung/Beschlussfassung ist durchzuführen, wenn die Mehrheit es verlangt.
  2. Bei Abstimmungen/Beschlussfassungen genügt die einfache Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen, sofern in der Satzung keine abweichende Regelung festgelegt ist.
  3. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.
  4. Nach erfolgter Abstimmung/Beschlussfassung gibt der Versammlungsleiter das Ergebnis bekannt.

 

§ 5 Ordnungsmaßnahmen des Leiters

  1. Der Versammlungsleiter kann Redner, wenn sie vom Versammlungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen, im Wiederholungsfall das Wort entziehen.
  2. Der Versammlungsleiter kann jeden Teilnehmer, der die Mitgliederversammlung stört, auch unter Namensnennung, zur Ordnung rufen, ggf. des Raumes verweisen.

 

§ 6 Protokoll

  1. Über die Versammlung ist vom Schriftführer oder eine von ihm beauftragte Person Protokoll zu führen. Das Protokoll ist vom Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. Das Protokoll ist zur darauffolgenden Versammlung auf Realisierung der gefassten Beschlüsse und Aktivitäten zu kontrollieren.

 

Köln, den 21.10.2022

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